Abgabefristen: Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen und in nicht beratenen Fällen wie folgt verlängert:
Abgabejahr | mit Bergers Partner | ohne Steuerberater |
---|---|---|
2022 | 31.07.2024 | 02.10.2023 |
2023 | 02.06.2025 | 02.09.2024 |
2024 | 30.04.2026 | 31.07.2025 |
2025 | 01.03.2027 | 31.07.2026 |
Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Einkommensteuererklärung mit der folgenden Checkliste.
Sie möchten gerne digital mit uns zusammenarbeiten? Kennen Sie bereits unser digitale Plattform „Meine Steuern“?
Im Fokus steht dabei der Austausch von digitalen Belegen. Unsere Mandanten digitalisieren steuerrelevante Belege und übertragen sie über DATEV Meine Steuern sicher in das DATEV-Rechenzentrum. Dort stehen die digitalisierten Belege für Mandant und Kanzlei zentral zur Verfügung.
Unsere Mandanten haben mit „Meine Steuern“ alle wichtigen Unterlagen, Steuererklärungen und Steuerbescheide jederzeit im Zugriff.
Zur Authentifizierung von DATEV Meine Steuern kann auch der DATEV SmartLogin genutzt werden.
Interesse?
Dann können Sie sich hier einen ersten Überblick verschaffen. Vereinbaren Sie gerne einen Termin für die kostenlose Nutzung.