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Abgabefristen – Endspurt

Abgabefristen: Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz wurden die Erklärungsfristen für Steuererklärungen in beratenen Fällen und in nicht beratenen Fällen wie folgt verlängert:

Abgabejahr mit Bergers Partner ohne Steuerberater
2022 31.07.2024 02.10.2023
2023 02.06.2025 02.09.2024
2024 30.04.2026 31.07.2025
2025 01.03.2027 31.07.2026

Gerne unterstützen wir Sie bei der Vorbereitung der Einkommensteuererklärung mit der folgenden Checkliste.

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